Glossar

Man kann nicht alles wissen

Wer sich mit Ahnenforschung beschäftigt, sieht sich mit vielen Begriffen konfrontiert, die nicht auf Anhieb bekannt sind. Nach und nach werde ich hier ein kleines Glossar aufbauen, um die eine oder andere Begrifflichkeit zu erklären.

Die einzelnen Generationen werden in der Genealogie folgendermaßen bezeichnet:

0 – Proband/selbst, 1 – Eltern, 2 – Großeltern, 3 – Urgroßeltern,
4 – Alteltern, 5 – Altgroßeltern, 6 – Alturgroßeltern,
7 – Obereltern, 8 – Obergroßeltern, 9 – Oberurgroßeltern,
10 – Stammeltern, 11 – Stammgroßeltern, 12 – Stammurgroßeltern,
13 – Ahneneltern, 14 – Ahnengroßeltern, 15 – Ahnenurgroßeltern,
16 – Urahneneltern, 17 – Urahnengroßeltern, 18 – Urahnenurgroßeltern,
19 – Erzeltern, 20 – Erzgroßeltern, 21 – Erzurgroßeltern,
22 – Erzahneneltern, 23 – Erzahnengroßeltern, 24 – Erzahnenurgroßeltern

Auch Ahnenimplex genannt. Hierunter versteht man das Wegfallen von Teilzweigen des Stammbaums in der Vergangenheit durch die Tatsache, dass Vorfahren doppelt vorkommen.

In der EDV-gestützten Ahnenforschung wird zum Austausch zwischen einzelnen Programmen ein Daten-Standard genutzt, welches 1985 durch die Mormonen entwickelt wurde. Es handelt sich um eine standardisierte Mark-Up Sprache zur Darstellung aller genealogisch relevanten Daten.

In der Ahnenforschung werden die Personen in der Ahnenliste oft nach dem von Stefan Kekule von Stradonitz (1863-1933) eingeführten System numeriert. Die Ausgangsperson (Proband) erhält die Nummer 1, der Vater die 2 und die Mutter die 3. Deren Eltern bekommen 4, 5, 6 und 7. Die Regel besagt, dass der Vater einer Person mit der Nummer n immer die Nummer 2 x (n) bekommt, die Mutter entsprechend 2 x (n) + 1. So lässt sich in der Ahnenliste leicht navigieren.

Die Wissenschaft der sprachlichen Deutung von Namen und Vornamen im Bezug auf Herkunft, Bedeutung und Verbreitung. Viele Nachnamen beispielsweise gehen auf ehemalige Berufsbezeichnungen zurück (Meier, Müller, Schäfer, Töpfer, etc..)

Ganz einfach gesprochen bedeutet eine Patronymisierung einen namentlichen Verweis auf den Vater. Dieses wurde in vielen Ländern unterschiedlich gehandhabt. In Ostfriedland gab es bis zum Verbot 1811 durch Napoleon folgendes System:

Hatte der Vater Willem Arents einen Sohn Jan, so hieß der Sohn Jan Willems, während Willems Vater Arent hieß. Der Name des Vaters wurde also stets mit einem Genitiv-s versehen, an den Namen des Kindes drangehängt. Einen festen Nachnamen gab es dagegen in den seltensten Fällen.

Es gibt auch heute noch in vielen Ländern Patronyme, die ähnlich oder etwas anders gestaltet sind, so z.B in Skandinavien, Russland und anderen Ländern. Das kann die Ahnenforschung erleichtern, aber auch massiv erschweren, wenn zur selben Zeit in derselben Gegend mehrere gleichnamige Personen auftreten.

Von Ahnenforschern gehasst, von Datenschützern geliebt sind die sogenannten Sperrfristen. Alle Personen-relevanten Daten von Archiven, Kirchen, Standesämtern, etc. unterliegen grundsätzlich dem Datenschutz. Erst nach 110 Jahren nach Geburt, 80 Jahren nach Eheschließung oder 30 Jahren nach dem Tod werden die Daten der Öffentlichkeit freigegeben.

Spitzenahnen sind die Personen im Stammbaum, die nach letztem Erkenntnistand am weitesten hinten liegen. Weitere Vorfahren sind in der Linie (noch) nicht bekannt.

Das meist lautgetreue Umformen eines Textes oder Dokuments von einer vermeintlich nicht lesbaren Form (sei es linguistisch oder vom Schriftstil her) in eine allgemeinlesbare Form. Klassisch: Umformen von Kirchenbucheiträgen in Kurrentschrift in heutige Reinschrift.